Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Teil A: Allgemeine Bestimmungen


§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Vaternam® Kreativagentur e. K., Inhaber André Vaternam, Maangarten 28, 38229 Salzgitter (nachfolgend „Agentur“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“). Sie umfassen alle Leistungen der Markenentwicklung, Markenkommunikation und Markenführung, insbesondere Strategie, Design, Text, Foto- und Videoproduktion, Websites, Online-Marketing, Social Media, Präsentationen, Event- und Messekommunikation sowie Analysen.

(2) Die Agentur schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

(3) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn die Agentur ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt. Individuelle Vereinbarungen im Angebot haben Vorrang vor diesen AGB.

(4) Für einzelne Leistungen gelten ergänzend Besondere Bedingungen (Teil B). Bei Widersprüchen gehen diese Teil A vor.


§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Angebote der Agentur sind 30 Tage gültig, sofern im Angebot nichts anderes steht.

(2) Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots in Textform zustande, etwa per E-Mail, Unterschrift oder digitaler Freigabe, oder dadurch, dass die Agentur mit Zustimmung des Kunden mit der Leistung beginnt. Für Online-Buchungen gilt Teil B.

(3) Inhalt und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot, der Leistungsbeschreibung und dem abgestimmten Briefing.


§ 3 Leistungen der Agentur

(1) Die Agentur erbringt ihre Leistungen sorgfältig nach dem anerkannten Stand fachlicher Praxis. Bei der Gestaltung hat sie im Rahmen des Briefings künstlerische Freiheit. Abweichende Geschmacksvorstellungen begründen keinen Mangel.

(2) Die Agentur darf qualifizierte Partner einsetzen, etwa Fotografen, Videografen, Entwickler oder Druckereien. Sie bleibt Ansprechpartner des Kunden.

(3) Beratungs-, Analyse- und Marketingleistungen sind Dienstleistungen. Einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg schuldet die Agentur nur, wenn er ausdrücklich vereinbart ist, etwa Umsatz, Reichweite, Bewerbungen oder Platzierungen in Suchmaschinen und KI-Systemen.


§ 4 Mitwirkung des Kunden

(1) Der Kunde stellt rechtzeitig alle nötigen Informationen, Unterlagen, Zugänge, Logos, Bilder und Texte bereit. Er benennt einen Ansprechpartner, der Entscheidungen treffen kann.

(2) Der Kunde versichert, dass er an allen bereitgestellten Materialien die erforderlichen Rechte besitzt. Er stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, die aus diesen Materialien entstehen.

(3) Fehlt die Mitwirkung, verschieben sich Termine angemessen. Dadurch entstehenden Mehraufwand kann die Agentur nach ihren aktuellen Sätzen berechnen.


§ 5 Termine

Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart sind. Höhere Gewalt, Krankheit im Team oder Verzögerungen bei Dritten, die die Agentur nicht zu vertreten hat, verlängern Fristen angemessen.


§ 6 Korrekturen und Änderungen

(1) Im Preis enthalten sind die im Angebot genannten Korrekturschleifen, ohne Angabe zwei Korrekturschleifen je Entwurf.

(2) Weitere Korrekturschleifen, Änderungen nach Freigabe und Änderungen des Briefings werden gesondert vergütet. Die Agentur nennt die Mehrkosten vorab.


§ 7 Vergütung und Zahlung

(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, gilt: Neukunden zahlen 50 % der Vergütung bei Auftragserteilung und 50 % nach Abschluss. Für alle Kunden gilt diese Regel ab einem Auftragswert von 2.000 € netto. Bei Projekten über längere Zeiträume kann eine Zahlung in drei Raten vereinbart werden: 40 % bei Auftragserteilung, 40 % nach einer im Angebot genannten Projektphase und 20 % nach Abschluss. Kleinere Aufträge von Bestandskunden werden nach Abschluss berechnet. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.

(3) Fremdkosten werden gesondert berechnet, etwa Druck, Lizenzen für Bilder, Schriften und Musik, Reisekosten und Produktionskosten von Partnern. Werbebudgets für Google, Meta und andere Plattformen zahlt der Kunde direkt an die Plattform oder im Voraus an die Agentur.

(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB. Die Agentur kann weitere Leistungen bis zum Ausgleich offener Rechnungen zurückhalten.

(5) Beendet der Kunde einen Auftrag vorzeitig, ohne dass die Agentur dies zu vertreten hat, erhält die Agentur die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen (§ 648 BGB). Bereits erbrachte Leistungen werden in jedem Fall vergütet.


§ 8 Freigabe und Abnahme

(1) Werkleistungen nimmt der Kunde nach Fertigstellung ab. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Übergabe wesentliche Mängel in Textform meldet oder das Ergebnis nutzt, etwa veröffentlicht, druckt oder online stellt.

(2) Mit der Freigabe von Entwürfen, Texten und Druckdaten übernimmt der Kunde die Verantwortung für deren inhaltliche Richtigkeit, insbesondere für Angaben, Zahlen, Namen und Rechtschreibung.


§ 9 Nutzungsrechte

(1) Entwürfe, Konzepte, Gestaltungen, Texte, Fotos, Videos und Programmcode der Agentur sind urheberrechtlich geschützt. Die Agentur räumt dem Kunden die im Angebot genannten Nutzungsrechte ein. Ohne Regelung erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck. An Logos und Elementen des Corporate Designs erhält er ein ausschließliches Nutzungsrecht.

(2) Die Nutzungsrechte gehen mit vollständiger Bezahlung über. Bis dahin ist die Nutzung nur vorläufig gestattet.

(3) Nicht gewählte Entwürfe, Varianten, offene Arbeitsdateien und Rohmaterial bleiben bei der Agentur. Ihre Herausgabe ist gesondert zu vergüten.

(4) Für Inhalte Dritter, etwa Stockbilder, Schriften, Musik oder Aufnahmen von Models, gelten deren Lizenzbedingungen. Die Agentur informiert den Kunden über wesentliche Einschränkungen.

(5) Die Agentur darf auf ihren Arbeiten als Urheberin genannt werden, etwa im Impressum oder Footer einer Website, im Abspann eines Films oder in einer dezenten Zeile auf Drucksachen. Verzichtet der Kunde darauf, vereinbaren beide Seiten das in Textform.


§ 10 Einsatz von Künstlicher Intelligenz

(1) Die Agentur setzt KI-Werkzeuge ein, etwa für Recherche, Analyse, Texte, Bilder, Videos und Übersetzungen. Idee, Auswahl und Freigabe liegen immer bei Menschen im Team.

(2) An Inhalten, die überwiegend von einer KI erzeugt wurden, entsteht nach deutschem Recht unter Umständen kein Urheberrecht. Die Agentur überträgt dem Kunden an solchen Inhalten alle Nutzungsbefugnisse, die sie selbst nach den Bedingungen der jeweiligen Anbieter erhält.

(3) Wo eine Kennzeichnung gesetzlich vorgeschrieben ist, etwa nach Art. 50 KI-Verordnung oder im Heilmittelwerberecht, kennzeichnet die Agentur KI-Inhalte oder weist den Kunden darauf hin. Über die Veröffentlichung entscheidet der Kunde.

(4) Vertrauliche Informationen des Kunden gibt die Agentur nur in KI-Werkzeuge ein, deren Anbieter die Eingaben nach den Vertragsbedingungen nicht zum Training eigener Modelle verwenden.
§ 11 Werbung, Online-Marketing und Rechtsprüfung

(1) Die Agentur gestaltet Werbemittel sorgfältig und weist auf erkennbare rechtliche Risiken hin. Eine umfassende rechtliche Prüfung, etwa nach Wettbewerbs-, Marken- oder Heilmittelwerberecht, ist nicht Teil der Leistung. Die Entscheidung über die Veröffentlichung trägt der Kunde.

(2) Recherchen zu Marken und Namen ersetzen keine anwaltliche Prüfung.

(3) Werbekonten bei Google, Meta und anderen Plattformen laufen auf den Kunden oder sind ihm zugänglich. Entscheidungen der Plattformen, etwa abgelehnte Anzeigen oder geänderte Richtlinien, liegen außerhalb des Einflusses der Agentur.

(4) Rechtstexte wie Impressum, Datenschutzerklärung und AGB des Kunden verantwortet der Kunde. Die Agentur setzt sie technisch um.


§ 12 Haftung

(1) Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Rahmen übernommener Garantien.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung den Vertrag erst ermöglicht. Die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf den Auftragswert.

(3) Für den Verlust von Daten haftet die Agentur nur bis zu dem Aufwand, der bei regelmäßiger Datensicherung zur Wiederherstellung nötig gewesen wäre.

(4) Mängelansprüche verjähren in einem Jahr ab Abnahme. Für die Fälle aus Absatz 1 gelten die gesetzlichen Fristen.


§ 13 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der anderen Seite vertraulich, auch nach Ende des Vertrags.

(2) Verarbeitet die Agentur personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, etwa beim Hosting, bei Formularen, Newslettern oder Werbekampagnen, schließen beide Seiten einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.


§ 14 Laufende Betreuung

(1) Verträge über laufende Leistungen, etwa Website-Betrieb, Hosting, Wartung, Sichtbarkeit, Ads-Steuerung oder Content, haben die im Angebot genannte Mindestlaufzeit, ohne Angabe 12 Monate. Beide Seiten können mit einer Frist von einem Monat in Textform kündigen, frühestens zum Ende der Mindestlaufzeit und danach jeweils zum Monatsende.

(2) Monatlich enthaltene Stundenkontingente gelten für den jeweiligen Monat.

(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen.

(4) Nach Vertragsende übergibt die Agentur Zugänge und Daten, etwa Website-Dateien und Datenbank, gegen Erstattung des Aufwands, sobald alle Rechnungen bezahlt sind.


§ 15 Referenzen

(1) Die Agentur darf veröffentlichte Arbeiten mit Namen und Logo des Kunden als Referenz zeigen, etwa auf ihrer Website, in Social Media, Präsentationen und Wettbewerben. Vertrauliche Inhalte und Projekte, für die der Kunde in Textform widerspricht, sind davon ausgenommen.

(2) Von allen Drucksachen erhält die Agentur kostenfrei 5 einwandfreie Belegexemplare, auf Wunsch auch digitale Belegdateien von Filmen, Anzeigen und Online-Werbemitteln.


§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Hannover, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.

(4) Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.


Teil B: Besondere Bedingungen für den KI-Sichtbarkeits-Check


B 1 Gegenstand

(1) Der KI-Sichtbarkeits-Check ist eine Analyse, ob und wie der Kunde in Antworten von KI-Systemen genannt wird. Geprüft werden derzeit ChatGPT, Gemini, der KI-Modus und die KI-Übersichten von Google, Microsoft Copilot, Perplexity, Claude und Grok.

(2) Der Check umfasst 30 bis 50 typische Kundenfragen, einen Vergleich mit bis zu drei Wettbewerbern, die Darstellung des Kunden in den KI-Antworten, eine Quellenanalyse, einen technischen Check der Website, einen priorisierten Maßnahmenplan als PDF und ein Ergebnis-Gespräch per Video von bis zu 30 Minuten.

(3) Ändert oder beendet ein Anbieter sein KI-System, kann die Agentur die Auswahl der Systeme gleichwertig anpassen.


B 2 Online-Buchung und Vertragsschluss

(1) Die Darstellung auf der Website ist eine Einladung zur Buchung. Mit dem Absenden des Formulars über den Button „Zahlungspflichtig buchen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab.

(2) Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung per E-Mail zustande. Die Agentur kann eine Buchung innerhalb von 2 Werktagen ablehnen, etwa bei unvollständigen Angaben. Bereits gezahlte Beträge erstattet sie dann vollständig.

(3) Der Kunde bestätigt bei der Buchung, als Unternehmer zu handeln.


B 3 Preis und Zahlung

(1) Der Preis beträgt 890 € netto zuzüglich 19 % Umsatzsteuer, also 1.059,10 € brutto.

(2) Der Kunde zahlt bei der Buchung mit einer der im Buchungsformular angebotenen Zahlungsarten, etwa per Karte, oder per Vorkasse auf Rechnung. Die Rechnung ist sofort ohne Abzug fällig.

(3) Die Agentur beginnt die Analyse nach Eingang der Zahlung.


B 4 Leistungszeit und Mitwirkung

(1) Die Agentur liefert das Ergebnis innerhalb von 7 Werktagen nach Zahlungseingang und vollständigen Angaben. Werktage sind Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Niedersachsen.

(2) Der Kunde macht im Buchungsformular vollständige und zutreffende Angaben zu Leistungen, Region und Wettbewerbern und beantwortet Rückfragen zeitnah. Den Termin für das Ergebnis-Gespräch stimmen beide Seiten ab.


B 5 Aussagekraft der Ergebnisse

(1) Antworten von KI-Systemen ändern sich laufend und hängen von Zeitpunkt, Formulierung, Standort und Nutzerkonto ab. Der Check ist eine dokumentierte Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Abfragen.

(2) Die Agentur schuldet die sorgfältige Durchführung und Auswertung. Eine bestimmte Platzierung, Nennungshäufigkeit oder Umsatzsteigerung nach Umsetzung der Maßnahmen ist nicht Gegenstand des Vertrags.


B 6 Nutzung des Berichts

(1) Der Kunde darf den Bericht für eigene Zwecke nutzen und an seine Dienstleister weitergeben. Eine Veröffentlichung bedarf der Zustimmung der Agentur.

(2) Die Agentur darf Erkenntnisse aus Checks anonymisiert für eigene Studien und Auswertungen nutzen, ohne den Kunden zu nennen.


B 7 Anrechnung

Bucht der Kunde innerhalb von 30 Tagen nach Übergabe des Berichts eine laufende Betreuung zur Sichtbarkeit bei der Agentur, rechnet die Agentur 890 € netto auf die Einrichtung oder die ersten Monatsbeiträge an.


B 8 Stornierung

(1) Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht, da die Agentur ausschließlich mit Unternehmern Verträge schließt.

(2) Der Kunde kann bis zum Ende des Werktags nach der Buchung in Textform kostenfrei stornieren. Danach ist der volle Preis fällig.


Stand: Oktober 2026
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