Pflichtpraktikum, freiwilliges Praktikum und Werkstudent:in: alles, was du wissen musst

Kurz gesagt: Ein Pflichtpraktikum ist in deiner Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben. Es muss nicht nach Mindestlohn bezahlt werden, und es gibt keinen gesetzlichen Urlaubsanspruch. Ein freiwilliges Praktikum machst du aus eigenem Antrieb: Ab mehr als drei Monaten gilt der Mindestlohn, und du hast Anspruch auf Urlaub. Als Werkstudent:in arbeitest du neben dem Studium regulär mit Mindestlohn und Urlaub, während der Vorlesungszeit in der Regel bis zu 20 Stunden pro Woche.

Die drei Modelle im Vergleich

KriteriumPflichtpraktikumFreiwilliges PraktikumWerkstudent:in
GrundlageStudien- oder Prüfungsordnungeigene EntscheidungArbeitsvertrag neben dem Studium
Dauerlaut Ordnung, oft 8 bis 26 Wochenfrei vereinbarmeist mehrere Semester
Mindestlohnneinab mehr als drei Monaten, dann vom ersten Tag anja
Gesetzlicher Urlaubnein, freie Tage nach Vereinbarungjaja
Arbeitszeitoft VollzeitVollzeit oder Teilzeitin der Vorlesungszeit meist bis 20 Stunden pro Woche

Was ist ein Pflichtpraktikum?

Ein Pflichtpraktikum ist ein vorgeschriebener Teil deines Studiums oder deiner schulischen Ausbildung. Ob, wann und wie lange du es absolvierst, regelt deine Studien- oder Prüfungsordnung. Weil es Teil der Ausbildung ist, gilt der Mindestlohn nicht. Viele Unternehmen zahlen trotzdem eine Vergütung, und in der Kreativbranche ist das längst üblich.

Pflichtpraktikum und Urlaub

Für Pflichtpraktika im Rahmen eines Studiums gibt es keinen gesetzlichen Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz, weil kein klassisches Arbeitsverhältnis besteht. Freie Tage sind trotzdem möglich: Viele Betriebe vereinbaren sie im Praktikumsvertrag. Achte darauf, ob deine Prüfungsordnung eine Mindestzahl an Anwesenheitstagen vorschreibt. Sprich das Thema am besten schon im Bewerbungsgespräch an.

Was ist ein freiwilliges Praktikum?

Ein freiwilliges Praktikum machst du zur Orientierung, um Praxiserfahrung zu sammeln oder um ein Unternehmen kennenzulernen. Dauert es bis zu drei Monate, muss kein Mindestlohn gezahlt werden. Dauert es länger, gilt der Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde (Stand 2026) vom ersten Tag an.

Urlaubsanspruch beim freiwilligen Praktikum

Beim freiwilligen Praktikum gilt das Bundesurlaubsgesetz. Bei einer Fünf-Tage-Woche stehen dir mindestens 20 Urlaubstage pro Jahr zu. Für kürzere Praktika wird anteilig gerechnet: pro vollem Monat ein Zwölftel. Ein dreimonatiges Praktikum ergibt also mindestens fünf Urlaubstage.

Werkstudent:in: arbeiten neben dem Studium

Als Werkstudent:in bist du regulär angestellt und studierst gleichzeitig. Du bekommst mindestens den Mindestlohn und hast Anspruch auf bezahlten Urlaub. Solange du während der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest, zahlst du in der Regel nur Beiträge zur Rentenversicherung. In den Semesterferien darfst du auch mehr arbeiten.

Werkstudent:in oder Praktikum: Was passt zu dir?

  • Praktikum: ideal, um in kurzer Zeit intensiv in einen Beruf einzutauchen und viele Bereiche kennenzulernen.
  • Werkstudent:in: ideal, um über längere Zeit Verantwortung zu übernehmen, ein eigenes Einkommen zu haben und echte Projekterfahrung zu sammeln.
  • Beides gleichzeitig: möglich, wenn es zeitlich zum Studium passt. Für die 20-Stunden-Grenze werden alle Beschäftigungen zusammengerechnet. Kläre die Details vorab mit deiner Krankenkasse.

Praktikum in einer Werbeagentur: Was dich erwartet

In einer Werbeagentur arbeitest du an echten Projekten mit: Recherchen für eine Markenstrategie, Entwürfe für ein Corporate Design, Social-Media-Inhalte, Präsentationen oder Foto- und Videoproduktionen. Du lernst, wie aus einem Briefing eine Idee und aus der Idee ein fertiges Ergebnis wird. Gute Agenturen geben dir eine feste Ansprechperson, regelmäßiges Feedback und Raum für eigene Ideen. Wie das bei uns aussieht, zeigen unsere Projekte und die Seite über unsere Agentur. Was eine Werbeagentur insgesamt macht, erklärt der Beitrag Was macht eine Werbeagentur?

Tipps für deine Bewerbung

  1. Kläre vorab, ob es sich um ein Pflicht- oder freiwilliges Praktikum handelt, und nenne Dauer und Zeitraum.
  2. Zeige ein kleines, gut ausgewähltes Portfolio statt aller Arbeiten.
  3. Erkläre, warum dich gerade dieses Unternehmen interessiert.
  4. Frag nach Vergütung, freien Tagen und Betreuung, ganz selbstverständlich.

Dieser Beitrag gibt einen Überblick, Stand Oktober 2026. Für deinen Einzelfall helfen dir Prüfungsamt, Krankenkasse oder die Studierendenberatung deiner Hochschule.

Häufige Fragen

Was ist ein Pflichtpraktikum?

Ein Praktikum, das deine Studien- oder Prüfungsordnung vorschreibt. Es ist Teil deiner Ausbildung, deshalb gilt kein Mindestlohn.

Habe ich im Pflichtpraktikum Anspruch auf Urlaub?

Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht. Viele Unternehmen vereinbaren aber freie Tage im Praktikumsvertrag.

Wie viel Urlaub steht mir im freiwilligen Praktikum zu?

Bei einer Fünf-Tage-Woche mindestens 20 Tage pro Jahr, anteilig ein Zwölftel pro vollem Monat.

Was ist der Unterschied zwischen Pflichtpraktikum und freiwilligem Praktikum?

Das Pflichtpraktikum ist vorgeschrieben und ohne Mindestlohn und gesetzlichen Urlaub. Das freiwillige Praktikum machst du aus eigenem Antrieb, mit Urlaubsanspruch und ab mehr als drei Monaten mit Mindestlohn.

Kann ich gleichzeitig Werkstudent:in sein und ein Praktikum machen?

Ja, wenn beides zeitlich zum Studium passt. Für die 20-Stunden-Grenze zählen alle Beschäftigungen zusammen.

Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?

Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro pro Stunde. Zum 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 Euro.

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