Ein Praktikum ist eine wertvolle Möglichkeit, praktische Erfahrungen zu sammeln und den Einstieg ins Berufsleben zu erleichtern. Doch welche Unterschiede gibt es zwischen Pflichtpraktikum, freiwilligem Praktikum und der Tätigkeit als Werkstudent:in? In diesem Beitrag erfährst du alles, was du wissen musst!
Was ist ein Pflichtpraktikum?
Ein Pflichtpraktikum ist ein Praktikum, das gemäß der Studien- und Prüfungsordnung eines Studiengangs verpflichtend vorgeschrieben ist. Ohne die erfolgreiche Absolvierung und Anerkennung durch den Prüfungsausschuss kann der Studienabschluss nicht erreicht werden. Die rechtliche Grundlage hierfür bilden die Studien- und Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs sowie der Praktikumsvertrag.
Was ist ein freiwilliges Praktikum?
Ein freiwilliges Praktikum wird unabhängig von den Anforderungen eines Studiums absolviert. Es handelt sich dabei um ein Praktikum, das freiwillig und nicht als Teil der Studienordnung durchgeführt wird. Es bietet Studierenden die Möglichkeit, zusätzliche praktische Erfahrungen zu sammeln und Einblicke in die Arbeitswelt zu gewinnen. Die rechtliche Grundlage bildet ausschließlich der Praktikumsvertrag.
Was ist ein/e Werkstudent:in?
Werkstudent:innen sind Studierende, die neben ihrem Studium in einem Unternehmen oder einer Agentur arbeiten. Die Tätigkeiten müssen nicht direkt mit dem Studieninhalt zusammenhängen. In der Regel arbeiten Werkstudent:innen 16 bis 20 Stunden pro Woche, wobei gesetzlich maximal 20 Stunden erlaubt sind, um den Fokus auf das Studium zu gewährleisten. Während der Semesterferien darf diese Grenze überschritten werden.
Werkstudent:innen entwickeln neben fachlichen Fähigkeiten auch wichtige Soft Skills wie Teamarbeit, Kommunikationsfähigkeit und Zeitmanagement.
Typische Aufgaben im Pflichtpraktikum
- Mitarbeit an Projekten
- Durchführung von Recherchen und Analysen
- Erstellung von Content (Text, Foto, Video)
Typische Aufgaben im freiwilligen Praktikum
Freiwillige Praktika dienen dazu, persönliche Erfahrungen zu sammeln und Einblicke in die Arbeitswelt zu gewinnen. Typische Aufgaben sind:
- Unterstützung in laufenden Projekten
- Kennenlernen von Arbeitsprozessen in einer Branche
- Praktische Tätigkeiten, die den eigenen Lebenslauf stärken
Typische Aufgaben als Werkstudent:in
Werkstudent:innen unterstützen Unternehmen aktiv bei Projekten und übernehmen Aufgaben wie:
- Mitarbeit an Veranstaltungen oder Marketingkampagnen
- Unterstützung bei IT- und Designprojekten
- Zusammenarbeit mit Projektleiter:innen und Teammitgliedern
Vergütung im Pflichtpraktikum
Für ein Pflichtpraktikum besteht keine gesetzliche Vergütungspflicht, da es Teil der Ausbildung ist. Viele Unternehmen zahlen jedoch freiwillig eine Vergütung, besonders bei längeren Praktika.
Vergütung im freiwilligen Praktikum
Beim freiwilligen Praktikum besteht ab einer Dauer von drei Monaten Anspruch auf den Mindestlohn, der ab dem 1. Januar 2025 bei 12,82 € brutto pro Stunde liegt. Bei kürzeren Praktika ist dies nicht verpflichtend.
Vergütung als Werkstudent:in
Werkstudent:innen haben Anspruch auf den Mindestlohn. Bei 20 Stunden Arbeitszeit pro Woche entspricht dies etwa 1.075 € brutto monatlich. Viele Unternehmen zahlen jedoch mehr.
Urlaubsanspruch im Pflichtpraktikum
Ein Pflichtpraktikum sieht in der Regel keinen Urlaubsanspruch vor. Unternehmen können jedoch freiwillig Urlaub gewähren.
Urlaubsanspruch im freiwilligen Praktikum
Bei einer Dauer von mehr als drei Monaten besteht Anspruch auf bezahlten Urlaub. Pro Monat stehen in der Regel zwei Urlaubstage zu.
Urlaubsanspruch als Werkstudent:in
Werkstudent:innen haben Anspruch auf Urlaub entsprechend ihrer Arbeitszeit. Nach dem Bundesurlaubsgesetz gilt:
- 5 Arbeitstage/Woche: 20 Urlaubstage/Jahr
- 4 Arbeitstage/Woche: 16 Urlaubstage/Jahr
- 3 Arbeitstage/Woche: 12 Urlaubstage/Jahr
- 2 Arbeitstage/Woche: 8 Urlaubstage/Jahr
- 1 Arbeitstag/Woche: 4 Urlaubstage/Jahr
Die genaue Urlaubsregelung sollte im Werkstudentenvertrag festgehalten sein. Jetzt bist du bestens informiert! Schau bei uns vorbei und entdecke passende Tätigkeiten für dich!