Ein Praktikum ist eine wertvolle Möglichkeit, praktische Erfahrungen zu sammeln und den Einstieg ins Berufsleben zu erleichtern. Doch welche Unterschiede gibt es zwischen Pflichtpraktikum, freiwilligem Praktikum und der Tätigkeit als Werkstudent:in? In diesem Beitrag erfährst du alles, was du wissen musst!
Ein Pflichtpraktikum ist ein Praktikum, das gemäß der Studien- und Prüfungsordnung eines Studiengangs verpflichtend vorgeschrieben ist. Ohne die erfolgreiche Absolvierung und Anerkennung durch den Prüfungsausschuss kann der Studienabschluss nicht erreicht werden. Die rechtliche Grundlage hierfür bilden die Studien- und Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs sowie der Praktikumsvertrag.
Ein freiwilliges Praktikum wird unabhängig von den Anforderungen eines Studiums absolviert. Es handelt sich dabei um ein Praktikum, das freiwillig und nicht als Teil der Studienordnung durchgeführt wird. Es bietet Studierenden die Möglichkeit, zusätzliche praktische Erfahrungen zu sammeln und Einblicke in die Arbeitswelt zu gewinnen. Die rechtliche Grundlage bildet ausschließlich der Praktikumsvertrag.
Werkstudent:innen sind Studierende, die neben ihrem Studium in einem Unternehmen oder einer Agentur arbeiten. Die Tätigkeiten müssen nicht direkt mit dem Studieninhalt zusammenhängen. In der Regel arbeiten Werkstudent:innen 16 bis 20 Stunden pro Woche, wobei gesetzlich maximal 20 Stunden erlaubt sind, um den Fokus auf das Studium zu gewährleisten. Während der Semesterferien darf diese Grenze überschritten werden.
Werkstudent:innen entwickeln neben fachlichen Fähigkeiten auch wichtige Soft Skills wie Teamarbeit, Kommunikationsfähigkeit und Zeitmanagement.
Freiwillige Praktika dienen dazu, persönliche Erfahrungen zu sammeln und Einblicke in die Arbeitswelt zu gewinnen. Typische Aufgaben sind:
Werkstudent:innen unterstützen Unternehmen aktiv bei Projekten und übernehmen Aufgaben wie:
Für ein Pflichtpraktikum besteht keine gesetzliche Vergütungspflicht, da es Teil der Ausbildung ist. Viele Unternehmen zahlen jedoch freiwillig eine Vergütung, besonders bei längeren Praktika.
Beim freiwilligen Praktikum besteht ab einer Dauer von drei Monaten Anspruch auf den Mindestlohn, der ab dem 1. Januar 2025 bei 12,82 € brutto pro Stunde liegt. Bei kürzeren Praktika ist dies nicht verpflichtend.

Werkstudent:innen haben Anspruch auf den Mindestlohn. Bei 20 Stunden Arbeitszeit pro Woche entspricht dies etwa 1.075 € brutto monatlich. Viele Unternehmen zahlen jedoch mehr.
Ein Pflichtpraktikum sieht in der Regel keinen Urlaubsanspruch vor. Unternehmen können jedoch freiwillig Urlaub gewähren.
Bei einer Dauer von mehr als drei Monaten besteht Anspruch auf bezahlten Urlaub. Pro Monat stehen in der Regel zwei Urlaubstage zu.
Werkstudent:innen haben Anspruch auf Urlaub entsprechend ihrer Arbeitszeit. Nach dem Bundesurlaubsgesetz gilt:
Die genaue Urlaubsregelung sollte im Werkstudentenvertrag festgehalten sein. Jetzt bist du bestens informiert! Schau bei uns vorbei und entdecke passende Tätigkeiten für dich!